Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die „gesetzgebende“ Behörde der Kirchgemeinde. Sie  besteht aus allen Kirchgemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zweimal im Jahr im Anschluss an einen Gottesdienst statt. Bei Bedarf kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden.

Kommen Sie doch an die nächste Kirchgemeindeversammlung und helfen Sie mit die Geschicke der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg mitzugestalten.

Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am Sonntag, 30. Juni 2024, statt.

Die Unterlagen zur Versammlung werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle aufgeschaltet.