Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die „gesetzgebende“ Behörde der Kirchgemeinde. Sie besteht aus allen Kirchgemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zweimal im Jahr im Anschluss an einen Gottesdienst statt. Bei Bedarf kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden.
Kommen Sie doch an die nächste Kirchgemeindeversammlung und helfen Sie mit die Geschicke der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg mitzugestalten.v
Unterlagen zur nächsten Kirchgemeindeversammlung am 15. November 2020:
Protokoll der KGV vom 17. November 2019
Jahresrechnung der KG Erlach-Tschugg 2019
Organisationsreglement der KG Erlach-Tschugg 15. November 2020