Kirchgemeindeversammlung

Die Kirchgemeindeversammlung ist die „gesetzgebende“ Behörde der Kirchgemeinde. Sie  besteht aus allen Kirchgemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zweimal im Jahr im Anschluss an einen Gottesdienst statt. Bei Bedarf kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden.

Kommen Sie doch an die nächste Kirchgemeindeversammlung und helfen Sie mit die Geschicke der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg mitzugestalten.

Hier finden Sie die Unterlagen für die nächste Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 30. Juni 2024:

Traktanden KGV 30.6.24

Protokoll KGV 19.11.23

Jahresrechnung 2023 der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg