Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die „gesetzgebende“ Behörde der Kirchgemeinde. Sie besteht aus allen Kirchgemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zweimal im Jahr im Anschluss an einen Gottesdienst statt. Bei Bedarf kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden.
Kommen Sie doch an die nächste Kirchgemeindeversammlung und helfen Sie mit die Geschicke der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg mitzugestalten.
Hier finden Sie die Unterlagen für die nächste Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 17. November 2024:
Traktanden KGV 17.11.24
Protokoll KGV 30.6.24
Budget 2025 der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg