Kirchgemeindeversammlung
Die Kirchgemeindeversammlung ist die „gesetzgebende“ Behörde der Kirchgemeinde. Sie besteht aus allen Kirchgemeindemitgliedern. Die Versammlung findet zweimal im Jahr im Anschluss an einen Gottesdienst statt. Bei Bedarf kann eine ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung einberufen werden.
Kommen Sie doch an die nächste Kirchgemeindeversammlung und helfen Sie mit die Geschicke der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg mitzugestalten.
Hier finden Sie die Unterlagen für die nächste Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 29. Juni 2025:
Traktanden KGV 29.06.2025
Protokoll KGV 17.11.2024
Jahresrechnung 2024 der Kirchgemeinde Erlach-Tschugg